Plastisch-chirurgische Eingriffe sind oft mit hohen Kosten verbunden. Viele Patienten fragen sich daher, ob ihre Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Die Regelungen zur Kostenübernahme sind komplex und unterliegen regelmäßigen Änderungen. Dieser Artikel bietet eine erste Orientierung und gibt einen Überblick über verschiedene Eingriffe sowie die Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Wichtiger Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Patienten sollten dringend vor einem Eingriff mit ihrer Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden.
Im Folgenden sind neun plastisch-chirurgische Eingriffe aufgeführt, die unter bestimmten Voraussetzungen anteilig oder vollständig von der Krankenkasse übernommen werden:
Inhaltsübersicht
- Oberlidstraffung
- Ohrenkorrektur
- Brustverkleinerung
- Brustvergrößerung/Bruststraffung
- Bauchdeckenstraffung
- Oberarmstraffung
- Oberschenkelstraffung
- Bodylift
- Angleichende Brust-OP nach Brustkrebs
1) Oberlidstraffung
A) Wann benötigt man eine Oberlidstraffung?
Eine Oberlidstraffung wird durchgeführt, wenn hängende Lider das Gesichtsfeld einschränken oder zu einer starken Beeinträchtigung im Alltag führen.
B) Was kostet eine Oberlidstraffung?
Die Kosten liegen je nach Klinik und Methode zwischen 1.500 und 3.000 Euro*.
C) Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Kosten werden anteilig übernommen, wenn eine Sehfeldeinschränkung nachgewiesen wird.
D) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Augenärztliche Untersuchung mit Gesichtsfeldmessung
- Bestätigung durch einen Augenarzt
- Bewilligung durch den Chefarzt der Krankenkasse
- Vollständige Kostenübernahme nur bei einem Kassenarzt oder öffentlichen Spital
- Bei Wahlarzt-Behandlung: Pauschale von ca. 380 €
- Private Krankenversicherungen können die restlichen Kosten übernehmen
2) Ohrenkorrektur
A) Wann benötigt man eine Ohrenkorrektur?
Eine Ohrenkorrektur wird in der Regel bei stark abstehenden Ohren oder Fehlbildungen durchgeführt, insbesondere im Kindesalter.
B) Was kostet eine Ohrenkorrektur?
Die Kosten liegen zwischen 2.000 und 4.000 Euro*.
C) Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Ein Großteil der österreichischen Krankenkassen übernehmen laut ihren Leistungsrichtlinien die Kosten bis zum 18. Lebensjahr (Stand 2025). Danach müssen die Kosten selbst getragen werden. Vor dem 18. Lebensjahr ist eine psychologische Beratung vor einem ästhetisch-plastischem Eingriff erforderlich.
D) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Antragstellung vor dem 18. Geburtstag
- Medizinische Dokumentation durch einen Facharzt
- Genehmigung durch die Krankenkasse
3) Brustverkleinerung
A) Wann benötigt man eine Brustverkleinerung?
Eine Brustverkleinerung wird bei chronischen Beschwerden wie Rücken- und Nackenschmerzen oder Hautentzündungen unter der Brust durchgeführt.
B) Was kostet eine Brustverkleinerung?
Die Kosten liegen zwischen 5.000 und 8.000 Euro*.
C) Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
D) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Mindestens 500g Reduktion pro Brust
- Keine alternativen Therapiemethoden verfügbar
- Bewilligung durch die Krankenkasse
- Bei Wahlarzt-Behandlung: Pauschale von ca. 380 €
- Private Zusatzversicherung kann Restkosten übernehmen
4) Brustvergrößerung/Bruststraffung
A) Wann benötigt man eine Brustvergrößerung?
Meist aus ästhetischen Gründen, aber auch bei Fehlbildungen oder extremer Asymmetrie.
B) Was kostet eine Brustvergrößerung?
Zwischen 5.000 und 8.000 Euro*.
C) Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Kosten werden nur übernommen, wenn ein psychiatrisches Gutachten eine starke psychische Belastung nachweist.
D) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Fachärztliches psychiatrisches Gutachten
- Bewilligung durch die Krankenkasse
5) Bauchdeckenstraffung
A) Wann benötigt man eine Bauchdeckenstraffung?
Nach starkem Gewichtsverlust mit überschüssiger Haut.
B) Was kostet eine Bauchdeckenstraffung?
Zwischen 5.000 und 8.000 Euro*.
C) Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei medizinischer Notwendigkeit. Dies ist der Fall, wenn durch überschüssige Haut nach starkem Gewichtsverlust gesundheitliche Probleme wie chronische Hautentzündungen (Intertrigo) oder erhebliche Bewegungseinschränkungen entstehen. Auch eine nachgewiesene Rektusdiastase (Auseinanderweichen der geraden Bauchmuskeln) ab 5 cm kann als Indikation gelten.
D) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- BMI-Reduktion von 34 auf 26
- Gewichtsstabilität für mind. 6 Monate
- Entzündungen unter der Bauchfalte
- Kein Rauchen
- Bewilligung durch die Krankenkasse
6) Oberarmstraffung
A) Wann benötigt man eine Oberarmstraffung?
Nach massivem Gewichtsverlust mit überschüssiger Haut.
B) Was kostet eine Oberarmstraffung?
Zwischen 4.000 und 7.000 Euro*.
C) Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Unter den gleichen Bedingungen wie die Bauchdeckenstraffung.
D) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Dokumentierte Hautprobleme
- Einschränkung im alltäglichen Leben, etwa beim Sport, bei der Ausübung des Berufes, usw.
- Gewichtsstabilität über 6 Monate
- Bewilligung durch die Krankenkasse
7) Oberschenkelstraffung
A) Wann benötigt man eine Oberschenkelstraffung?
Nach starkem Gewichtsverlust mit überschüssiger Haut.
B) Was kostet eine Oberschenkelstraffung?
Zwischen 6.000 und 9.000 Euro*.
C) Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Gleiche Bedingungen wie die Bauchdeckenstraffung.
D) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Dokumentierte Bewegungseinschränkungen durch überschüssige Haut
- Einschränkung im alltäglichen Leben, etwa beim Sport, bei der Ausübung des Berufes, usw.
- Nachweis eines stabilen Gewichts
- Bewilligung durch die Krankenkasse
8) Bodylift
A) Wann benötigt man ein Bodylift?
Nach extremem Gewichtsverlust zur Straffung von Bauch und Rücken.
B) Was kostet ein Bodylift?
Zwischen 10.000 und 15.000 Euro*.
C) Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Gleiche Bedingungen wie bei der Bauchdeckenstraffung.
D) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Dokumentierte Hautprobleme und Bewegungseinschränkungen
- Gewichtsstabilität
- Bewilligung durch die Krankenkasse
9) Angleichende Brust-OP nach Brustkrebs
A) Wann benötigt man eine angleichende Brust-OP?
Nach einer Mastektomie oder einer einseitigen Brustveränderung durch Krebsbehandlung.
B) Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
In den meisten Fällen erfolgt eine komplette Kostenübernahme.
C) Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
In den meisten Fällen erfolgt eine komplette Kostenübernahme, insbesondere wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
D) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ärztliche Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit
- Bewilligung durch die Krankenkasse
Zusammenfassung & Handlungsempfehlung
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse hängt stark von der medizinischen Notwendigkeit ab. Grundsätzlich gilt:
- Eingriffe aus rein ästhetischen Gründen werden nicht finanziert.
- Bei funktionellen oder gesundheitlichen Problemen kann eine Kostenübernahme erfolgen, wenn spezifische Voraussetzungen erfüllt sind.
- Eine ausführliche ärztliche Dokumentation und eine Bewilligung der Krankenkasse sind unerlässlich.
- Wahlarzt-Behandlungen erfordern meist eine Zuzahlung, die durch private Krankenversicherungen gedeckt sein kann.
- Die volle Kostenübernahme gibt es nur bei Kassenärzten oder in öffentlichen Spitälern
Handlungsempfehlung: Patienten sollten sich vorab über die Anforderungen ihrer Krankenkasse informieren und eine ausführliche medizinische Dokumentation vorbereiten. Eine Beratung durch einen Facharzt kann helfen, die Erfolgsaussichten eines Kostenantrags besser einzuschätzen.
* Stand 2025, Preise gültig für Österreich