Kann ich nach einer Schönheitsoperation in Krankenstand gehen?
Nein. Schönheitsoperationen sind lt. Gesetzgeber kein berechtigter Grund, um in Krankenstand zu gehen. Bitte planen Sie daher ausreichend Urlaubszeit zur Genesung nach dem Eingriff ein. Sollte es sich um eine Heilbehandlung bzw. einen chefärztlich bewilligten Eingriff handeln, können Sie dafür natürlich Krankenstand beim Hausarzt beantragen.