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Warum benötige ich ein Erstgespräch und wie läuft dieses ab?

Per Gesetz muss vor jeder medizinischen bzw. chirurgischen Behandlung ein Aufklärungsgespräch stattfinden. Bei geplanten, ästhetischen Operationen muss zusätzlich ein Bedenkzeitraum von 14 Tagen eingeräumt werden. Außerdem muss sich der Chirurg ja auch ein Bild von Ihrem Problem machen um die perfekte Lösung für Sie zu finden.

Deshalb ist ein Erstgespräch bzw. die Erstordination unerlässlich.

In der Erstordination nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Ihre Anliegen, Probleme und Wünsche zu besprechen. Wir erstellen ein ausgefeiltes Konzept, wie wir Ihnen mit der perfekten Lösung zum gewünschten Ergebnis verhelfen können. Sollte die Entscheidung auf eine Behandlung bzw. Operation fallen, kann hier auch gleich das Aufklärungsgespräch und die Terminvereinbarung zur Operation erfolgen. 

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